Wie entstand die Stiftung?
Die Stiftung Bielefelder Förderschule wurde am 15. Dezember 2003 von Herrn Dr. Paolo Picciolo gegründet.
Unterstützt durch Freunde und Kollegen schuf er die finanzielle Grundlage. Stiftungszweck ist die Förderung von Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf an Bielefelder Förderschulen sowie die Unterstützung und Förderung der Integration von behinderten Kindern und Jugendlichen in das Regelschulsystem.
Wie unterstützt die Stiftung die Förderschulen?
Zweck der Stiftung ist die Förderung von Bildung und Erziehung. Gefördert werden Kinder und Jugendliche mit vorhandenem oder drohenden Förderbedarf vorrangig in Bielefeld. Die Förderung wird überwiegend verwirklicht durch die Unterstützung von Projekten an Förderschulen und Kindergärten, aber im Zuge der Integration auch zunehmend an Regelschulen. Des weiteren wird durch die Stiftung die Integration der behinderten Kinder und Jugendlichen in das Regelschulsystem unterstützt und gefördert.
Der Stiftungszweck wird insbesondere verwirklicht durch Förderung von pädagogischen Maßnahmen und Projekten, Veranstaltungen und pädagogisch begründeten Beschaffungen, ggf. auch unter Einbeziehung der Eltern oder Elternteile der Schülerinnen und Schüler. Die Mittel der Stiftung dürfen nur für solche Maßnahmen und Veranstaltungen verwandt werden, die entsprechend den Haushalts- vorgaben der Stadt Bielefeld oder anderer Institutionen nicht finanziert werden können, wie z.B. therapeutische Maßnahmen, Ausflüge im Rahmen der Wanderrichtlinien, auch Reisen außerhalb der Unterrichtszeit mit pädagogischer Begleitung oder schulisch gesteuerte Aktivitäten mit Eltern und Kindern sowie besondere Kultur- und Sportveranstaltungen. Pädagogisch wünschenswerte Sachbeschaffungen, die entsprechend den haushaltsrechtlichen Vorgaben des Schulträgers nicht bezahlt werden, sind ebenfalls förderungswürdig. Ihre Beschaffung erfolgt in der Regel nach Absprache mit dem Schulträger im Hinblick auf Folgekosten, Sicherheitskriterien etc.
Rechtliches
Die Stiftung ist selbstlos tätig und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Der Stifter und seine Rechtsnachfolger erhalten keine Zuwendung aus Mittel der Stiftung.